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Service

Kundendienst

Ihr Schiebtor braucht eine Wartung oder Prüfung? Ihr Torantrieb hakt? Sie möchten ihr manuell betriebenes Tor aufrüsten und mit einem elektrischen Antrieb ausstatten? Unser technischer Kundendienst steht für Sie bereit. Die speziell ausgebildeten Servicetechniker der Michael Thomas GmbH arbeiten bundesweit und sind bei Bedarf auch für Sie im Notdienst unterwegs.

Gerne bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Wartungslösungen an und sorgen für einen problemlosen Betrieb Ihrer elektronischen Anlagen. Ob Schiebe-, Drehflügel oder Sondertore, Poller- oder detektierte Zaunanlagen - unsere Serviceabteilung berät Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Wartungsverträge

Automatische Torantriebe unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherheit, weil deren Verwendung ohne entsprechende Sicherheitsmaßnahmen lebensgefährlich sein kann. Die Montage, die Inbetriebnahme und die Überprüfung automatischer Toranlagen darf ausschließlich durch speziell qualifiziertes Personal erfolgen.

Auszug aus der BGR 232
(bisherige ZH1/494)

Fachausschuss "Bauliche Einrichtungen" vom BGZ aus der aktualisierten Fassung von 2003, kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore

5 Betrieb
5.3 Die Wartung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren darf nur durch vom Unternehmer beauftragte Personen durchgeführt werden, die mit den jeweiligen Wartungsarbeiten vertraut sind.

6 Prüfung
6.1 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.

Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beurteilen kann.

In die Prüfung sind auch die Fangvorrichtungen einzubeziehen. Bei bauartgeprüften Fangvorrichtungen erstreckt sich die Prüfung auf der Grundlage der Betriebsanleitung des Herstellers auf Verschleiß, Korrosion, Beschädigungen und Gängigkeit bewegter Teile. Die Prüfung bauartgeprüfter Fangvorrichtungen braucht sich nicht darauf zu erstrecken, den Flügel fangen zu lassen. Nicht bauartgeprüfte Fangvorrichtungen sind darüber hinaus einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, die die Funktionsfähigkeit feststellt. Hierbei kann es erforderlich sein, den Flügel fangen zu lassen.

6.2 Die Durchführung der Prüfung nach Abschnitt 6.1 ist zu dokumentieren.

Unsere qualifizierten Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung führen für Sie die vorgeschriebenen UVV-Prüfungen und Wartungen durch. Bei Fragen beraten wir Sie gern.

Laden Sie hier den Muster-Wartungsvertrag herunter.

Projektberatung / Projektsteuerung

Sie planen ein Bauvorhaben und denken über die passende Geländeabsicherung nach? Sie möchten qualitativ hochwertige Sicherheit zum angemessenen Preis? Sie möchten den Zutritt zu Ihrem Gelände oder Gebäude beschränken und kontrollieren? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Schon weit vor der Realisierungsphase Ihrer Projekte können wir Ihnen mit kompetenter Bertatung und Planungsunterstützung zur Seite stehen. Unsere Ingenieure und Techniker arbeiten gerne maßgeschneiderte Konzepte für Sie aus.

Sie haben Fragen oder ein bevorstehendes Projekt? Sprechen Sie uns an.

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